Aktuelle Rechtsprechung
Amtsgericht Köln, Urt. v. 21.5.2013 - 202 C 253/12
Weigerung eines Verwalters, einen Beschluss zu verkünden
Mehrere Eigentümer stellten in einer Eigentümerversammlung einen Beschlussantrag, der in der Versammlung auch die Stimmenmehrheit erhielt. Der Verwalter weigerte sich jedoch, und zwar wegen Unbestimmtheit und wegen weiterer inhaltlicher Mängel, den Beschluss als "zustande gekommen" zu verkünden. Die antragstellenden Eigentümer verklagten daraufhin den Verwalter persönlich. Das Amtsgericht wies die Klage ab, weil der Verwalter der falsche Beklagte gewesen ist. Es hätten die übrigen Wohnungseigentümer auf Feststellung verklagt werden müssen, dass der Beschluss wirksam zustande gekommen ist. Bei einer Beschlussanfechtungsklage sind stets die übrigen Eigentümer zu verklagen; bei einer Beschlussfeststellungsklage kann nichts anderes gelten, weil auch hier zu prüfen ist, ob der beantragte Beschluss ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht, um ein nachfolgendes Beschlussanfechtungsverfahren zu vermeiden.
BGH, Urt. v. 6.6.2013 - VII ZR 355/12
Winterdienstvertrag als Werkvertrag
Der BGH hat eine lange umstrittene Frage entschieden. Ein Winterdienstvertrag, mit dem ein Unternehmer zusagt, die öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Grundstückseigentümers zur Schnee- und Eisglättebekämpfung zu übernehmen, ist kein Dienstvertrag, sondern ein Werkvertrag. Der Unternehmer schuldet einen "Erfolg", nämlich die erfolgreiche Bekämpfung von Schnee- und Eisglätte und damit die Beseitigung der Gefahrenstellen. Deshalb hat der Auftraggeber das Recht, bei einer nur teilweise erbrachten Leistung des Unternehmers einen Teil der Vergütung einzubehalten, und zwar, ohne dem Unternehmer eine Nachfrist setzen zu müssen.
BGH, Urt. v. 8.2.2013 - V ZR 238/11
Wohnungseigentümer können den Einbau von Rauchwarnmeldern beschließen - eingebaute Rauchwarnmelder stehen dann nicht im Sondereigentum
Die Wohnungseigentümer können den Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnungen jedenfalls dann beschließen, wenn das Landesrecht eine entsprechende eigentumsbezogene Pflicht vorsieht. Die Wohnungseigentümerversammlung hat in diesem Fall eine Beschlusskompetenz. Rauchwarnmelder, die aufgrund eines Beschlusses der Wohnungseigentümer angebracht worden sind, stehen nicht im Sondereigentum.
BFH, Urt. v. 11.12.2012 - IX R 9/12
Kein Werbungskostenabzug bei Aufgabe der Vermietungsabsicht
Eine Eigentumswohnung stand von 2003 bis 2007 leer. Im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung machte der Eigentümer Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend. Das Finanzamt erkannte diesen Abzug von seinen Einkünften nicht an. Einspruch und Klage bleiben erfolglos. Letztinstanzlich entschied der Bundesfinanzhof, dass die Entscheidung des Finanzamtes richtig war. Der Eigentümer habe die Wohnung leerstehen lassen und gleichzeitig vorrangig zum Verkauf angeboten. Damit habe er die Absicht aufgegeben, aus der Wohnung Einkünfte zu erzielen, so dass auch kein Werbungskostenabzug erfolgen könne.
Ähnliche Entscheidungen des BFH vom 22.1.2013 (IX R 19/11), vom 11.12.2012 (IX R 14/12) und vom 11.12.2012 (IX R 68/10).
BGH, Urt. v. 14.12.2012 - V ZR 102/12
Klageerhebung ohne Benennung der Beklagten (Beschlussanfechtung)
Erhebt ein Wohnungseigentümer eine Beschlussanfechtungsklage, ohne die beklagte Partei zu nennen, ist durch Auslegung zu ermitteln, gegen wen sich die Klage richten soll. Dabei ist grundsätzlich davon auszugehen, dass er die übrigen Wohnungseigentümer verklagen will. Das Landgericht Itzehoe wies eine Beschlussanfechtungsklage als unzulässig zurück, weil die Klägerin in ihrer Klageschrift nur die Grundstücksbezeichnung, nicht aber die Beklagten namentlich genannt hatte. Der BGH hob die Entscheidung auf.weitere Details » Klageerhebung ohne Benennung der Beklagten (Beschlussanfechtung)
LG Heilbronn, Beschl. v. 21.12.2012 - 1 T 231/12
Bei bevorrechtigten Ansprüchen aus § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG hindert ein Eigentumswechsel nicht die Zwangsversteigerung
Eine Eigentümergemeinschaft betreibt die Zwangsversteigerung einer Eigentumswohnung nach § 10 Abs. 1 Ziffer 2 ZVG wegen bevorrechtigter Ansprüche. Im Grundbuch der zu versteigernden Wohnung war eine Auflassungsvormerkung eingetragen. Nach Einleitung des Zwangsversteigerungsverfahrens wurde das Eigentum auf einen neuen Eigentümer umgeschrieben. Dieser beantragte die Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens.weitere Details » § 10 ZVG - Eigentümerwechsel hindert die Zwangsversteigerung nicht
BGH, Urt. v. 14.12.2012 – V ZR 224/11
Bauliche Veränderung, Modernisierung oder modernisierende Instandsetzung
Eine Eigentümerversammlung beschloss, dass sanierungsbedürftige Holz-Balkonbrüstungen durch solche aus Stahl / Glas ersetzt werden sollen. Das Landgericht meinte, die durch die Maßnahme eintretende optische Veränderung stelle „aus der gebotenen objektiven Sicht keine Beeinträchtigung dar“ und wies die Klage des anfechtenden Eigentümers ab. Der BGH hob die Entscheidung auf und verwies den Rechtsstreit an das Landgericht zurück.
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BGH, Urt. v. 20.07.2012 – V ZR 235/11
Unterbliebene Ladung zur Eigentümerversammlung führt nur selten zur Nichtigkeit der gefassten Beschlüsse
Die unterbliebene Ladung eines Wohnungseigentümers führt nur in ganz besonders schwerwiegenden Ausnahmefällen zur Nichtigkeit der in der Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse, etwa wenn der Wohnungseigentümer in böswilliger Weise gezielt von der Teilnahme ausgeschlossen werden soll. Ein solcher Ausnahmefall liegt hingegen nicht vor, wenn die Ladung nur irrtümlich unterblieben ist.
BGH, Urt. v. 16.11.2012 - V ZR 246/11
Aufteilungsplan enthält keine Nutzungsbestimmung oder Nutzungsbeschränkung
Der Beklagte betreibt in seiner Erdgeschoss-Einheit eine Speisegaststätte. Der Kläger, Eigentümer der darüber liegenden Wohnung, verlangte von dem Beklagten, den Betrieb der Gaststätte zu unterlassen. Der Kläger stützte sich dabei auf die Bezeichnung „Laden“ im Aufteilungsplan, die nur eine Nutzung als Ladenlokal zulasse. Der BGH hat die Vorentscheidung (LG Berlin) aufgehoben und die Klage abgewiesen.
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BGH, Urt. v. 1.6.2012 - V ZR 195/11
Schallschutzwerte richten sich nach dem Datum der Gebäudeerrichtung
Ein Wohnungseigentümer klagte wegen Lärmbelästigung aus einer über ihm liegenden Wohnung. In dieser Wohnung hatte der neue Mieter des Beklagten den seit langen Jahren liegenden Teppichboden gegen Laminat und Fliesen ausgetauscht. Verlegt wurden die Materialien unter Verwendung einer Schallschutzmatte auf dem ursprünglich vorhandenen Parkettfußboden. Das Gebäude stammt aus dem Jahr 1966. Die Schallübertragung bewegte sich im Rahmen der Werte der DIN 4109 (Ausgabe 1962), nicht jedoch - wie der Kläger begehrte - nach dem Standard zum Zeitpunkt der Teppichbodenentfernung. Die Klage wurde abgewiesen.
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