Hinweise für Mandanten
Für einen erfolgreichen Besprechungstermin sind wir auf Ihre Informationen angewiesen. Wir bitten Sie daher, uns vor Ihrem Besprechungstermin in der Kanzlei alle notwendigen Unterlagen hereinzugeben. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass wir Ihnen schnell – und vielleicht in nur einem Besprechungstermin – weiterhelfen können. Welche Unterlagen wir benötigen, sagen wir Ihnen vor der Vereinbarung des Besprechungstermins.
Bitte beachten Sie unbedingt gesetzliche oder von einem Gericht oder einer Behörde gesetzte Fristen. Wurde Ihnen eine Frist gesetzt (z.B. zur Erwiderung auf eine Klage), können Ihnen erhebliche Nachteile entstehen, wenn Sie diese Frist versäumen. Heben Sie in jedem Fall den Briefumschlag auf, mit dem Ihnen das entsprechende Schriftstück zugestellt wurde. Bitte informieren Sie uns darüber, wann Ihnen gerichtliche oder behördliche Schreiben zugestellt wurden und ob Ihnen Fristen gesetzt wurden.
Wollen Sie sich im Wohnungseigentumsrecht gegen den Beschluss einer Wohnungseigentümerversammlung wehren, muss der Beschluss innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung angegriffen werden. Entscheidend ist hier das Datum der Wohnungseigentümerversammlung. Nach Ablauf der Ein-Monats-Frist wird der Beschluss bestandskräftig und kann nur noch in wenigen Ausnahmefällen angegriffen werden.
Im Arbeitsrecht ist zu beachten, dass eine Klage gegen die Kündigung des Arbeitsverhältnisses nur innerhalb von drei Wochen nach Ausspruch der Kündigung bei dem Arbeitsgericht erhoben werden kann. Wollen Sie sich gegen eine Kündigung wehren, ist diese Frist zwingend zu beachten. Auch in betriebsverfassungsrechtlichen Fragen sind für den Arbeitgeber häufig Fristen zu beachten. Eine frühzeitige Beratung und Unterstützung ist deshalb wichtig.
Im Wettbewerbsrecht, Presserecht und Urheberrecht sind vor allem im Bereich einer Abmahnung von Konkurrenten oder bei presserechtlichen Ansprüchen auf Abdruck einer Gegendarstellung häufig Fristen zu beachten. Das gilt sowohl für denjenigen, der Ansprüche stellen will als auch für denjenigen, der Ansprüche abwehren möchte.