BGH, Urt. v. 31.10.2012 - I ZR 205/11
Preisrätsel als Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht
Ein in einer Zeitschrift abgedruckter Beitrag, der mit „Preisrätsel“ überschrieben ist und sowohl redaktionelle als auch werbliche Elemente enthält, verstößt gegen das Verschleierungsverbot des § 4 Nr. 3 UWG, wenn der werbliche Charakter der Veröffentlichung für einen durchschnittlich informierten und situationsadäquat aufmerksamen Leser nicht bereits auf den ersten Blick, sondern erst nach einer analysierenden Lektüre des Beitrags erkennbar wird. Das hat der BGH in einer im Mai 2013 veröffentlichten Entscheidung bestätigt.