Oberländer Ufer 174
50968 Köln

Telefon: +49 221 412004
Telefax: +49 221 4200066
E-Mail: kanzlei@koehler-rae.de

» Routenplaner

BAG, Urt. v. 18.7.2012 - 7 AZR 443/09

Bundesarbeitsgericht erschwert Kettenbefristungen

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass im Falle von aufeinanderfolgenden Befristungen des Arbeitsverhältnisses streng zu prüfen ist, ob ein Sachgrund für die Befristung vorliegt.

In dem zugrundeliegenden Fall war die Klägerin bei dem beklagten Land aufgrund von insgesamt 13 befristeten Arbeitsverträgen von Juli 1996 bis Dezember 2007 im Geschäftsstellenbereich des Amtsgerichts Köln tätig. Die befristete Beschäftigung diente fast durchweg der Vertretung von Justizangestellten, die sich in Elternzeit oder Sonderurlaub befanden. Die Klägerin griff die Befristung des letzten Vertrages an, für den der Sachgrund der Vertretung vorlag. Das BAG weist deutlich darauf hin, dass die Gesamtdauer der Befristung von mehr als 11 Jahren und die Anzahl von 13 Befristungen dafür sprechen, dass das beklagte Land die an sich eröffnete Möglichkeit der Vertretungsbefristung rechtsmissbräuchlich ausgenutzt hat. Der Rechtsstreit wurde an das Landesarbeitsgericht Köln zurückverwiesen, um dem beklagten Land die Möglichkeit zu geben, die Annahme des Rechtsmissbrauchs auszuräumen.

{backbutton}