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LAG Hessen, Urt. v. 24.1.2012 – 19 SaGa 1480/11

Persönlichkeitsrecht ausgeschiedener Mitarbeiter

Scheidet ein Arbeitnehmer aus einem Unternehmen aus, endet das Recht des Arbeitgebers, persönliche Daten und Fotos des ehemaligen Mitarbeiters auf der Homepage zu präsentieren.

Nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses stellt die Darstellung der Daten des ehemaligen Mitarbeiters einen unberechtigten Eingriff in das Persönlichkeitsrecht dar. In dem entschiedenen Fall war das Tätigkeitsprofil einer Rechtsanwältin nach deren Ausscheiden aus einer Steuer- und Anwaltssozietät zwar von der Homepage, nicht aber von der Website des Newsblog gelöscht worden. Die Rechtsanwältin erwirkte, nachdem sie ihre Einwilligung zur Veröffentlichung widerrufen hatte, mittels einstweiliger Verfügung die Löschung. Das Gericht weist darauf hin, dass die persönlichen Daten von allen Seiten der Internetpräsentation gelöscht werden müssen, da das Tätigkeitsprofil werbenden Charakter habe und der Eindruck entstehe, die Anwältin sei noch in der Sozietät tätig. Ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers an der Veröffentlichung der Daten bestehe nach Ausscheiden der Arbeitnehmerin nicht mehr.



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