Oberländer Ufer 174
50968 Köln

Telefon: +49 221 412004
Telefax: +49 221 4200066
E-Mail: kanzlei@koehler-rae.de

» Routenplaner

BAG, Urt. vom 19.4.2012 – 2 AZR 258/11

Kündigung wegen "Stalking"

Die außerordentliche Kündigung eines Angestellten, der eine Arbeitskollegin in unerträglicher Art und Weise belästigt und bedrängt, kann gerechtfertigt sein.

Der Arbeitnehmer hatte seiner befristet eingestellten Arbeitskollegin gegen ihren Willen zahlreiche E-Mails geschickt, sie ohne dienstlichen Anlass in ihrem Büro angerufen oder dort aufgesucht und sich wiederholt und zunehmend aufdringlich in ihr Privatleben eingemischt. Schließlich hatte der Arbeitnehmer seiner Kollegin damit gedroht dafür zu sorgen, dass sie keine Festanstellung erhalte, wenn sie weiteren privaten Kontakt mit ihm ablehne.


Das Landesarbeitsgericht hatte der Kündigungsschutzklage des gekündigten Arbeitnehmers stattgegeben, weil vor der außerordentlichen Kündigung keine Abmahnung ausgesprochen worden war. Das Bundesarbeitsgericht verwies den Rechtsstreit an das Hessische Landesarbeitsgericht zurück, damit dieses prüft, ob wegen der Umstände des zu entscheidenden Falles eine Abmahnung entbehrlich war.

{backbutton}