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BGH, Urt. v. 31.5.2012 - I ZR 234/10

BGH verurteilt Axel-Springer-Verlag zur Zahlung einer fiktiven Lizenz

Der Axel-Springer-Verlag veröffentlichte in der von ihm verlegten "BILD am SONNTAG" einen redaktionell aufgemachten Artikel, der mit drei Fotos von Gunter Sachs bebildert war. Auf einem der Fotos ist Gunter Sachs bei der Lektüre einer Zeitung mit dem "BILD"-Symbol zu erkennen. Dieses Foto trägt die Bildinnenschrift: "Gunter Sachs auf der Jacht Lady Dracula. Er liest BILD am SONNTAG, wie über elf Millionen andere Deutsche auch." Der BGH hat den Verlag wegen werblicher Vereinnahmung des Klägers zu einer Lizenzzahlung von 50.000 € verurteilt. Die ohne Kenntnis des Klägers erfolgte Veröffentlichung des Fotos nebst Bildunterschrift stellt eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild dar, da der Kläger für Werbezwecke vereinnahmt worden ist. Das Persönlichkeitsrecht des Klägers überwiegt das Informationsinteresse der Öffentlichkeit, zumal der Verlag mit der Veröffentlichung in die Privatsphäre des Klägers eingegriffen hat.